Steckt das Geld in den Bahnhofsneubau!
Der Innsbrucker Bahnhof kostete 25 Mio €….
I.
Ungeachtet der Forderung an Landesrat Widmann, seinen neuen „Masterplan“ endlich auch den Gremien der Landeshauptstadt und Standortgemeinde Bozen vorzustellen, ist dies bis heute nicht erfolgt. Stattdessen will nun die Landesregierung – Medienberichten von 17/3 zufolge – diesen Flugplatz-Ausbau-Plan“ am kommenden 28.3. beschließen… Doch wer die Ergebnis der Beratungen der Mediation 2007 über den ABD-Masterplan 2007 kennt, weiss jetzt schon:
– dass der bisherige ABD-Masterplan 2007 als umweltschädlich verworfen wurde;
– dass das Gutachten der TU Wien 2007 zum Masterplan der ABD mit der Aussage abschließt: „Mit dem Ausbau laut Masterplan würde der Flugplatz zur „CO2-Schleuder“ Die Luftverschmutzung würde nahezu vervierfacht.“
– dass LH Durnwalder am 6.6.2007 erklärt hat, „vor jeglichem Ausbau sei die gesamte Umweltbelastung im Ballungsraum Bozen-Süd sei zu erheben und nachweislich zu senken“ – was bislang natürlich nicht geschehen ist…
– dass die europäische und lokale Rechtslage einen Ausbau des Flugbetriebes untersagt.
II.
Anstatt weitere 18 Mio. € für diesen Flugplatzausbau zu verschwenden, sollten Land Südtirol und Gemeinde Bozen den Bahnhofsneubau gemäß Siegerprojekt Boris Podrecca zügig angehen und sich dabei ein Beispiel an Innsbruck nehmen:
Der neue Innsbrucker Bahnhof wurde zwischen dem 5. November 2001 (Spatenstich) und dem 19. Mai 2004 (Eröffnung) – also in zweieinhalb Jahren – gebaut und kostete insgesamt 25 (fünfundzwanzig!) Millionen Euro!
Hintergrund:
Regionaler Rahmen – Südtirol – Alpenkonvention:
Ende 2006 hat der EU-Ministerrat definitiv das „Verkehrsprotokoll“ der Europäischen Alpenkonvention beschlossen, dessen Art. 12 den Flugverkehr betrifft:
„Die Vertragsparteien (der Alpenkonvention) verpflichten sich, die Umweltbelastungen durch Flugverkehr so weit wie möglich zu senken (…), das öffentliche Verkehrssystem von den alpennahen Flughäfen in die verschiedenen Alpenregionen zu verbessern, um in der Lage zu sein, die Verkehrsnachfrage zu befriedigen, ohne dadurch die Belastung der Umwelt zu erhöhen. In diesem Zusammenhang begrenzen die Vertragsparteien soweit wie möglich den Neubau von
Flughäfen und den erheblichen Ausbau von bestehenden Flughäfen im Alpenraum“.
Klimabündnis 1992:
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 7179 am 23.11.1992 ist Südtirol dem internationalen „Klimabündnis“ beigetreten und hat sich verpflichtet, „die Ziele des Klimabündnisses anzustreben“, darunter: „Die Emissionen von CO2 auf Gemeindegebiet bis 2010 um 50% zu verringern und alle anderen Gase, die zum Treibhauseffekt beitragen, wesentlich zu verringern“.
LEROP 1995:
Südtirols Landesentwickungs-und Raumordnungsplan LEROP (LG Nr. 3 vom 8.1.1995) enthält als allgemeines Prinzip: „Das Verkehrssystem ist sozial- und ökologisch verträglich, sowie ökonomisch effizient zu gestalten. Grundsätzlich ist eine Verkehrsreduzierung anzustreben“( S. 359) – und bestimmt im Speziellen zum Flugverkehr in Südtirol: „Die Lärmbelastung durch Flugverkehr ist auf ein Minimum zu reduzieren“ (S. 239) und: „Der zivile und touristische Flugverkehr darf Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung der umliegenden Siedlungen nicht gefährden und ist durch geeignete Maßnahmen so zu regeln, daß die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte der Luftverschmutzung und Lärmbelastung nicht überschritten werden“.
Daher: Klimaschutz konkret heute in Südtirol heisst: Ausbaupläne für den Flugplatz Bozen streichen!
GR Rudi Benedikter
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