Beschlussantrag, eingereicht am 12. April 2011
Vorausgeschickt:
Am 28. März 2011 hat die Landesregierung einseitig und ohne jede Rücksicht auf die Gemeinde Bozen den Ausbau des Bozner Flughafens im Rahmen eines sogenannten „Masterplanes“ beschlossen, mit Kernpunkt Pistenverlängerung und der damit bezweckten Ausdehnung des Flugbetriebes auf das Niveau eines Verkehrsflughafens der 3. Kategorie. Gegen diese Pläne sprechen mehr denn je ökologische, ökonomische und demokratiepolitische Gründe:
1. Sie bringen eine zusätzliche Belastung für Mensch und Natur durch Lärm und Luftverschmutzung im Bozner Talkessel, Überetsch und Unterland und eine zusätzliche Belastung des globalen Klimas durch Treibhausgase. Laut Umweltgutachten der TU Wien vom 11.4. und 12.6.2007 (Univ. Prof. Dr. J.M.Schopf), würde die geplante Erweiterung des Flugbetriebes laut Masterplan 2007 die lokalen Emissionen des Flugplatzes um 300 bis 400% erhöhen.
2. Sie bringen eine Verschwendung von 18 Steuermillionen für ein Prestigeprojekt, das Wenigen nutzt, wirtschaftlich aber eine marginale Rolle für die Volkswirtschaft Südtirols und für die den heutigen Wohlstand des Landes spielt.
3. Sie widersprechen dem Verkehrsprotokoll der Europäischen Alpenkonvention, welches die Vertragsparteien verpflichtet, „die Umweltbelastungen durch Flugverkehr so weit wie möglich zu senken (…),und den Neubau von Flughäfen und den erheblichen Ausbau von bestehenden Flughäfen im Alpenraum so weit wie möglich zu begrenzen“.
– dem Klimabündnis-Beschluss der Landesregierung Nr. 7179 vom 23.11.1992 mit dem Südtirol sich u.a. verpflichtet „die Emissionen von CO2 bis 2010 um 50% zu verringern und alle anderen Gase, die zum Treibhauseffekt beitragen, wesentlich zu verringern“.
– dem LEROP 1995 (Landesentwickungs-und Raumordnungsplan – LG Nr. 3 vom 8.1.1995), der im Speziellen zum Flugverkehr in Südtirol bestimmt: „Die Lärmbelastung durch Flugverkehr ist auf ein Minimum zu reduzieren“ (S. 239);
– der Verpflichtungserklärung des Landeshauptmannes vom 6.6.2007 (Mediation) wonach, „vor jeglichem Ausbau die gesamte Umweltbelastung im Ballungsraum Bozen-Süd zu erheben und nachweislich zu senken (ist) “ – was bislang natürlich nicht geschehen ist…
– dem Ergebnis der Mediation 2007, wonach ausdrücklich, „die bisherige Pistenlänge beibehalten, die intendierte
Verlängerung der Landebahn somit nicht verwirklicht (wird)“ (Prot.27.06.2007)
– dem Ergebnis der Volksabstimmung vom 25.Oktober 2009, bei der sich bis zu 90% der Südtirolerinnen und
Südtiroler (Beteiligung: 38,2%) für ein „JA ZUM FLUGPLATZSTOPP“ und gegen eine weitere öffentliche Finanzierung des Bozner Flugplatzes ausgesprochen haben.
– dem Bozner Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezember 2010 (Gefahrenzonenplan Flugplatz Bozen) wonach die Stadt
Bozen „keine Entscheidung über die Zukunft des Flughafens akzeptiert, die einseitig und ohne den präventiven Konsens des Bozner Gemeinderates erfolgt. Die Stadt Bozen wird ihre Entscheidung in Befolgung der Grundsätze und Ziele des CO2-Reduzierungsplanes(….)treffen“.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Gemeinderat den Stadtrat und den Bürgermeister, die Landesregierung aufzufordern, das Ergebnis der Flughafen-Mediation vom Juni 2007 in allen ihren Teilen zu respektieren, ihren Flughafen-Ausbau-Beschluss vom 28.3.2011 zu suspendieren und keinerlei Entscheidung ohne den präventiven Konsens des Bozner Gemeinderates zu treffen.
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