Grieser Hof unter Ensembleschutz!

Bozen – Die Bozner Urbanistikkommission hat am Montag beschlossen, die Ensembleschutz-Zone Nr. 55 „Grieser Pfarrkirche“ auf das heutige Areal des Grieserhofs auszudehnen.

„Die gesamte Anlage des Grieserhofes, Gebäude und Park, ist nunmehr als „bestimmendes Element“ dieses Ensembles klassifiziert“, erklärt der Bozner Gemeinderat Rudi Benedikter mit Genugtuung.

Diese, auch von Projekt Bozen/Grünen geforderte Maßnahme sei deshalb von aktueller Bedeutung, weil das Umbauprojekt des Grieserhofes in ein Seniorenwohnheim  voranschreitet und weil unsere Kommission schon vor Weihnachten beschlossen hatte, die Planung durch Ensembleschutzexperten zu begleiten, so Benedikter.

„Umso verwunderlicher ist es, dass sich Kommissionspräsident Georg Mayr beim Entscheid der Kommission pro Ensembleschutz der Stimme enthalten hat“, merkt Gemeinderat Benedikter an.

Dolomiten 29/01/2013

Dolomiten 29/01/2013

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Reform stutzt Gemeinderäte Südtirols: „Sparen am falschen Platz“

Rudi Benedikter von der grünen Ratsfraktion in Bozen kritisiert die beschlossene Verkleinerung der Gemeinderäte in Südtirol vonseiten des Regionalrates. „Wenn’s hoch kommt, bringt die Verkleinerung des Bozner Gemeinderats jährlich rund 40.000 Euro an Ersparnis – durch die Abschaffung der überflüssigen Region Trentino-Südtirol hingegen würde sich der Steuerzahler jährlich 400 Millionen Euro ersparen“, erklärt Benedikter in einer Aussendung mit einem Verweis auf den Regionalhaushalt 2012.

Bei den kleineren Gemeinden Südtirols würden die wenigen „einzusparenden“ Sitzungsgelder erst recht nicht ins Gewicht fallen, so Benedikter. „Was vom Regionalrat als großartige Sparmaßnahme verkauft wird, ist als solche wirklich irrelevant. Das zeigt nicht nur der Vergleich mit den jährlichen Kosten Region Trentino-Südtirol, sondern auch mit jenen des Südtiroler Landtages, dessen Betrieb inklusive der Diäten der Landtagsabgeordneten jährlich zwölf Millionen Euro verschlingt – zumindest nach den Daten des Jahres 2007. Ich betrachte diese Maßnahme als durchsichtiges Manöver, das selber wenig bringt, das aber vom ungleich größeren Sparpotenzial auf Landes- und Regionalebene ablenken soll“, erklärt Benedikter abschließend.

Stadtviertel: Schwerpunkte für 2013

TOP 1: Sammlung und Diskussion von programmatischen Punkten für das Jahr 2013 von Seiten der Mitglieder des Stadtviertelrates

folgende Punkte sollen 2013 nach und nach auf die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden:

Abhaltung von 2 Bürgerversammlungen: Obstmarkt, Parkregelung Anwohner der Altstadt am Wochenende

gefällte Zeder Piavestr. und Radweg Mühlgasse: Ortsbegehung

Baumschlägerungen entlang der Flussufer: Wildbachverbauung (Pollinger) zu Sitzung einladen

Gasteinerschule – drohender Abriss des Anbaus

Waltherdenkmal: Einsparung der überflüssigen Blumenverzierung

Einführung Tagesordnungspunkt „Aktuelles“ zu Beginn jeder Sitzung

Platzneu- und umgestaltung: Einbindung des Stadtviertelrates

Straßennamen: Anbringung erklärender Tafeln (inkl. QR-Code) evtl. mit Geld des SVR

Umsetzung bereits behandelter Punkte: Radfahrerbrücke über Talfer, Neugestaltung Don-Franzoi-Platz, Aufstellung der Picknickbänke

Aufwertung des Stadtviertelrates durch zusätzliche Kompetenzen und Finanzen

Christkindlmarkt bis zum 6. Jänner (unterschiedliche Meinungen der übrigen SVRäte)

Aktive Kontrollen von Seiten der Straßenarbeiter bei Bauvorhaben

Museion: Entschärfung des Radübergangs wie besprochen

Hundedreck: Problem verschärft sich – Einsatz Umweltpolizei, Presse

SASA-Sparpläne: Einbindung des SVR vor Streichung von Fahrten

Eislaufplatz Talfer: 2013 frühzeitig planen

Tiefgarage Rentsch

Aufschnaiterschule: Wie geht es weiter? Mehr Infos zum aktuellen Stand

Stadträtin Kofler-Peinter 3-4x im Jahr einladen: Fixierung der Termine zu Jahresbeginn

Straßenreinigung auch in Trientstrasse durchführen

Mustergasse: Ausstreuung Sand wie in anderen Straßen mit Pflastersteinen

Radständer Museumstr. Höhe Despar-Ötzi

Little Free Library

ausstehende Punkte vom Programm von 2010

Altstadt: Regulierung Belieferung der Geschäfte

Bahnhofspark aufwertenCineplexx: Parkplatzproblem lösen

Fußballplätze – Wartung

liegende Polizisten sind teilweise unvollständig, Gefahr entschärfen

Oswaldweg: Schild für Engpass besser platzieren

Oswaldweg / Kreuzung Oswaldleiten: Entfernung Mülleimer bei Marterle Hl. Oswald

Kamerasystem Einfahrt Altstadt: StV-Rat bereits im Vorfeld einbinden

Radweg Cavourstasse verwirklichen

TOP 2: Mitteilungen des Präsidenten

L’associazione ARCI Scacchi Bolzano organizza l’ottavo torneo „Open Internazionale di Scacchi“ presso la sala polifunzionale dello Premstallerhof nelle gironate 3-5 maggio 2013. L’associazione chiede la partecipazione del Consiglio di Quartiere all’organizzazione della manifestazione e la concessione gratuita della sala polifunzionale per i giorni dell’evento.

favorevoli: 11, contrari: 0, astenuti: 0

Die Kosten für die Erneuerung des Bodenbelages des Fußball- (45.000 Euro) und des Handballfeldes (28.000 Euro) auf den Talferwiesen wäre fällig. Da die Talferwiesen nicht in die Kompetenz des Stadtviertels fallen und zudem das Investitionsbudget des Stadtviertels nur 45.000 beträgt, wird von einer Unterstützung einstimmig abgesehen.

Die nächste Sitzung wird am 30. Jänner 2013 abgehalten. Bereits fixe TO: Gutachten zum Haushalt, little free library, Bürgerversammlung Obstmarkt

SVRat Martin Fink

Dolomiten 17/01/2013

Dolomiten 17/01/2013

Dolomiten 19/01/2013

Dolomiten 19/01/2013

 

Urbanistikreform – Offener Brief an Arno Kompatscher

Tageszeitung 2/02/2013

Tageszeitung 2/02/2013

Offener Brief an

BM Dr. Arno Kompatscher

Präsident des Gemeindeverbandes

 

Urbanistikreform

Kritische Anmerkungen: Unter dem Deckmantel der Ent-Bürokratisierung

droht eine Ent-Demokratisierung

In der jetzigen Fassung brächte der Reformentwurf weniger Öffentlichkeits-Information, weniger Bürgerbeteiligung, er entmachtet die Gemeinderäte, erleichtert die Bau-Expansion und reduziert den Einfluss von Umwelt- und Landschaftsschutzkriterien.

Herr Präsident!

Da ich mich seit 20 Jahren sowohl als Rechtsanwalt als auch als Kommunalpolitiker schwerpunktmäßig mit Raumordnung befassen, habe ich den Landesgesetzentwurf zur Reform des Raumordnungsgesetzes, der derzeit in der Landesregierung diskutiert wird, genauer unter die Lupe genommen und etliche, sagen wir mal: problematische Punkte festgestellt. Die Artikelfolge ist die des geltenden Landes-Raumordnungsgesetzes Nr. 13/1997 i.g.F.:

Art. 17 – Gemeinde-Bauleitplan – Bestandteile:

Die Reform schränkt den Pflichtbestandteil „Umweltbericht“ mehr auf BLP-Änderungen bei jenen Plänen und Programmen ein, die einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden müssen. Bei Einzelprojekten (mit einfacher UVP) muss kein Umweltbericht mehr vorgelegt werden.

Art. 19 – Verfahren zur Genehmigung der Bauleitpläne:  Weniger Information, weniger Bürgerbeteiligung.

Die Reform schafft die Vor-Information und die Gutachten der Sozialpartner und der Höfekommission ab, beschränkt die Veröffentlichung auf das Bürgernetz, schafft die Vorschrift der Kundmachung in 2 Tageszeitungen und 1 Wochenzeitung ab, und zwingt (sogar) die Grundeigentümer dazu, binnen  15 Tagen ab Kenntnis der Bauleitplanänderung zu reagieren…

Art. 21 – Abänderung der Bauleitpläne:  Ausschuss statt Rat

Die Reform entmachtet den Gemeinderat: Bauleitplanänderungen sollen nur mehr vom Gemeindeausschuss beschlossen werden. Wenn man bedenkt, dass bislang die Bauleitplan-Hoheit einige der wenigen wirklich wichtigen Kompetenzen der Gemeinderäte ist, dann kommt diese Bestimmung tatsächlich einer Entmachtung nahe.

Art. 29 – „Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion“: 

Der Begriff „erweiterte Baumasse“ wird eingeführt. Die Reform erlaubt den Umbau von Hotels in Wohnungen ohne das bisherige Limit der „bestehenden (oder der zulässigen) Baumasse“. Erweiterte Baumasse nach Gutdünken der Landesregierung („Richtlinienkompetenz“),

Art. 32 – Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne:

Auch hier: Statt wie bisher der Gemeinderat, soll in Zukunft der Gemeindeausschuss die Durchführungspläne und Wiedergewinnungspläne – und deren Änderungen – beschließen können. Gleichzeitig wird Art. 55  ersatzlos (ohne Begründung)  gestrichen und damit die Kompetenz des Gemeinderates über die Wiedergewinnungspläne vollends abgeschafft.

Art. 76 – Befreiung von der Baukostenabgabe

Laut geltendem Gesetz ist der „Bau einer eigenen Wohnung zum ständigen Eigenbedarf im Höchstausmaß von 495 m3“ von der Baukostenabgabe befreit. Die Reform streicht diese Befreiung ohne Begründung….

Art. 107 – Landwirtschaftlicher Grün, alpines Grünland, Waldgebiet.

„Landwirtschaft geht vor Landschaftsschutz“

Aus dem Abs. 9  (Hofstellen-Verlegung) dieses zentralen Artikels streicht die Reform den Satz:  „Der Standort (der ausgesiedelten Hofstelle) ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Siedlungsplanung und des Landschaftsschutzes zu bestimmen“.

Ohne Begründung fällt dieses Kriterium plötzlich weg. Honì  soit qui mal y pense…

Der Abs. 29 dieses Artikels schafft eine neue dreiköpfige Kommission, die über alle Landschaftsschutz relevanten Initiativen im landwirtschaftlichen Grün fachlich zu entscheiden hat.

Diese Kommission besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister, einem Vertreter der Landesabteilung Landschaftsschutz und einem Vertreter der Landesabteilung Landwirtschaft. Die Entscheidung dieser Kommission „ersetzt in jeder Hinsicht alle Gutachten, die die landschaftlichen Unterschutzstellungen eventuell für das jeweilige Vorhaben vorsehen“  – das ist stark! Ein Dreiergremium mit BM, Landwirtschaftsvertreter und einem einzigen Landschaftsschützer soll demnach die Beurteilungen durch die Raumordnungskommission oder die Landschaftsschutzkommission ersetzen???

Das ist stark!

Daher mein Fazit wie eingangs…mit dem Ersuchen, diese kritischen Anmerkungen in Ihre Stellungnahmen an die Landesregierung bzw. den Landtag einfliessen zu lassen.

GR Rudi Benedikter