Obstmarkt Regelung

Bozen – Am Freitag hat sich die Bozner Ratsmehrheit erneut mit dem Entwurf von Vizebürgermeister Klaus Ladinser einer „Neuen Obstmarkt-Ordnung“ befasst und dabei die Ergänzungsvorschläge der Mehrheitsparteien diskutiert.

Rudolf Benedikter von Projekt Bozen findet: Ladinsers Entwurf geht in Ordnung. „Doch um die heutigen ‚Lücken‘ in den Standl-Reihen tatsächlich wieder mit Obst- und Gemüse-Verkaufsständen zu füllen, braucht es zusätzliche finanzielle Anreize für potenzielle neue Marktstandl-Betreiber. Und es braucht spezielle Anreize für die Direktvermarktung heimischer Bio-Agrarprodukte“, so Benedikter.

Doch wie könnte dies geschehen? „Etwa durch die Befreiung von Standplatz – und Müllgebühr. Dies könnte man mit einer ‚kreativen‘ Interpretation unserer geltenden COSAP-Ordnung erreichen: insbesondere unter Anwendung der Art. 11 (Befreiungen – lit.g) oder des Art. 19 (5°) betreffend die ‚Begünstigungen‘. Analog dazu die Müllgebührenordnung“, erklärt Benedikter.

Seiner Meinung nach sei es allgemeiner politischer Konsens, dass der Obstmarkt nicht nur ein wichtiger  „Marktplatz“ ist, sondern auch ein ensemblegeschütztes städtebauliches Kleinod ist, dessen Funktion als Obst-und Gemüsemarkt eine bedeutende kulturelle und wirtschaftliche Attraktion der Stadt darstellt. „Da somit der Obstmarkt einen klaren Mehrwert für Bozen darstellt, bestimmen die ‚Stadtväter‘ dafür im öffentlichen Interesse der Stadt Bozen mit Fug und Recht einige spezielle Zuweisungsregeln“, erklärt Benedikter abschließend.

Quelle. suedtirolnews.it

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