Kommentar zu den Rechtsfolgen des „NEIN“:

 

Michaeler, Pinzger & Co sollen endlich zur Kenntnis nehmen: Das NEIN heißt Schluss mit Ausbau, Schluss mit Ausschreibung für kommerzielle Linien – und Charterflüge.

Nach dem Nein von 70% der SüdtirolerInnen zur Referendumsfrage  zum Flughafen Bozen ist die rechtliche Konsequenz für die  Zukunft des Flugplatzes nicht etwa „ungewiss“, sondern eindeutig: Rechtlich gesehen heißt das NEIN: Der Bozner Flugplatz kann von niemandem mehr als kommerzieller Flughafen für Linien-und Charterflüge betrieben werden.                                                         

 Dieses NEIN stoppt nicht nur die öffentliche Finanzierung des Flugplatzes, sondern lehnt das  gesamte Landesgesetz Nr. 60/2015 ab, die darin enthaltene  Kategorie 2/C  („kommerzieller Flugbetrieb”) und zugleich das „Flughafenentwicklungskonzept 2015“ (Art.2 „Entwicklungsziele“).   Bei einem NEIN hat die Landesregierung die Pflicht, den Flugplatz  wieder zurückstufen und das Ergebnis der Flugplatz-Mediation 2007 zu respektieren.  Und dieses Ergebnis lautete: „Vor jeglichem Ausbau ist die gesamte Umweltbelastung im Ballungsraum Bozen-Süd zu erheben und nachweislich zu senken“ (Mediationsprotokoll 06.06.2017) und Mediationsprotokoll 27.06.2007: „Die bisherige Pistenlänge wird beibehalten, die intendierte Verlängerung der Landebahn wird somit nicht verwirklicht“.

Zudem: Der Flugplatz gehört bereits dem Land: Mit Regierungsdekret vom 27.08.2015, Art. 11 ( in Kraft seit 2. Jänner 2016)  ist der Übergang des Bozner Flugplatzes als Struktur (Grund und Gebäude) in das  Eigentum des Landes Südtirol  beschlossene Sache.

Und nicht zuletzt: Das Verkehrsministerium hat den Bozner Flugplatz als Betrieb bereits aus der Liste der „Regionalflughäfen von nationalem Interesse“ gestrichen (Legislativdekret Nr. 85 vom 28.05.2010).

Politisch gesehen ist das NEIN eine mehr als deutliche Absage an die Arroganz jener „grosskopfeten“ Politiker, die die Geschäftsinteressen Weniger vor das Allgemeininteresse an Gesundheit und Umweltschutz stellen!

RA Rudi Benedikter (Stadtviertelrat in Gries-Quirein)

 („historischer“ Flugplatzkritiker und als ehem. Bozner Gemeinderatspräsident Mitgestalter der Flugplatz-Mediation2007)

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Flugplatzdiskussion: Leserbrief

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Dolomiten 8/06/2016

12. Juni: NEIN-NO-NJET

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