Dringende Anfrage an:
Herrn Stadtrat für Urbanistik – Vizebürgermeister Dr. Christoph Baur
Frau Stadträtin für Umweltschutz & Mobilität – Arch. Maria Laura Lorenzini
Das Landesgesetz vom 13.10.2017, Nr. 17 „Umweltverträglichkeitsprüfung“ ist zweifach relevant für das sog. Benko-Projekt („Programm zur Städtebaulichen Umgestaltung des Autobahnhofs-Areals in Bozen“). Doch nach meinen eigenen Recherchen wurde das Projekt bis zum heutigen Tag keiner UVP unterzogen.
Art. 6, „Strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme“, ist auf das gesamte städtebauliche Entwicklungsprogramm, festgelegt im „Programmatischen Abkommen“ zwischen KHB/SIGNA (Benko) und der Stadt Bozen anzuwenden. Denn „einer solchen strategischen Umweltprüfung sind alle Pläne und Programme in den Bereichen …RAUMORDNUNG… unterworfen, die den Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten laut Anhang A bilden“.
Art. 16 des UVP-Gesetzes wiederum, betreffend die „Feststellung der UVP-Pflicht bei einzelnen Projekten“, besagt dass –u.a. – „der Bau von Einkaufzentren“ und von „öffentlichen Parkplätzen mit einer Größe von über 500 Stellplätzen“ der Pflicht zum sog. „Umweltscreening“, also dem Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen.
Da nun das „Benko-Projekt“ insgesamt ein Gesamtplan/-Programm zur städtebaulichen Umgestaltung ist – art 55 LROG – , und da zudem innerhalb dieses Programmes das wichtigste Einzelprojekt ein Einkaufszentrum mit Parkgarage mit geplanten 800 Stellplätzen ist drängen sich die Fragen auf:
Wurde – oder wird – das Benkoprojekt einer Strategischen UVP unterzogen – oder wird dies noch geschehen? Werden die Einzelprojekte – z.B. das Einkaufszentrum – ein sogenanntes Umweltverträglichkeits-“Screening“ durchlaufen ?
StVR Rudi Benedikter
Filed under: Kaufhaus | Tagged: Benko, Kaufhausprojekt, UVP |
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