Eine Zumutung

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Tageszeitung 2/03/2017

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2010-2015 – Unsere Bilanz

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Umweltpolitik:
Entschiedenes Auftreten gegen den Ausbau des Bozner Flugplatzes.
Autobahn: Forderung nach einem Tutorsystem („Section Control“) zwischen Bozen Nord und Bozen Süd anstelle eines aufwendigen und wenig bringenden Masterplans zur Luftqualität.
Einsatz für die Bäume unserer Stadt – auch in parteiübergreifender Zusammenarbeit mit „5stelle“.
Einsatz für mehr Radwege (z.B. Cavourstraße, Marconistraße).
Projekt Sanfte Erschließung des Virgls zur Naherholungszone mit Umlaufbahn

Urbanistik:
Einsatz für den Verbleib der Aufschnaiterschule am aktuellen und besten Standort.
Kaufhausprojekte: Kritischer Input.
Sigmundskron: Einsatz gegen das „Intermodalzentrum“ – Siegerprojekt
Einsatz für den Schutz von Ensembles (speziell Grieser Kellerei).
Für den Erhalt des Grieser Grünkeils, für den Erhalt des Waldes an den Bozner Hängen.
Promotoren des neuen Universitätsplatzes als grüne Oase mitten in der Stadt

Verkehr:
Einsatz für eine Tram ins Überetsch – Skepsis gegenüber dem Projekt Metrobus.
Einsatz für Tempo 30 bzw. die Beibehaltung von Tempo 40 in der Stadt.
Einsatz für Verbesserung der Schienenverbindung nach Meran.
Einsatz für schnellere Verwirklichung der Fußgängerbrücke über die Talfer.

Jugend und Junggebliebene:
Verwirklichung des Skateparks.
Unterstützung von Freie Musica, Musik libera.
Einsatz für ein alternatives Kulturzentrum (Projekt „UFO“).

Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung:
Unterstützung und Forderung von Bürgerversammlungen zu sensiblen Themen (z.B. Aufschnaiter).
Unterstützung der Initiative für mehr Demokratie, Unterstützung Referenden zur Direkten Demokratie und „2 Ja für Wasser als öffentliches Gut“.
Unterstützung von Bürgerinitiativen wie Quasi Centrum.
Unterstützung von „Free Walther“ – gegen die Kitschblumenbeete um das Waltherdenkmal.
Befürwortung Abhaltung eines Referendums zu „Park-Fiume“.

Verschiedene Beschlussanträge – dies & das:
Einführung einer aktuellen Fragestunde.
Benutzerfreundlicheres Bozner Lido.
Einsatz für die Erhaltung der GAS-Tankstelle unter dem Virgl.
Fußgängerbrücke Rittnerstr. – Schlachthofstr.
Einsatz für den Erhalt der Stadtviertelräte als Verbindungsglied zwischen Regierung und Bevölkerung.
Neugestaltung der Kompetenzen und Zusammensetzung der Stadtviertelräte.
Vorschläge gegen das Standlsterben am Obstplatz.
Einsatz für schnellere Reparatur des Kohlerer Aussichtsturms.
Kritische Stellungnahme zur Aufstellung von Kriegsgerät anlässlich des Alpini-Aufmarsches.
„PiantaLa“-Aktion zur eigenständigen Begrünung des Stadtviertels mittels Samenbomben.
Wiederverwertung alter Grabsteine.

….und noch vieles vieles mehr, wie auf diesem Blog ersichtlich

Wald an den Bozner Hängen wird leichtfertig geopfert

Bozen – Zehn einzelne Umwidmungsvorschläge von  landschaftsgeschützem Wald in „landwirtschaftliches Grün“ legte heute Urbanistikstadträtin Pasquali der Kommission zur Genehmigung vor. „In allen Fällen ging es um eine Abänderung des Bozner Landschaftsplanes (Dekret des Landeshauptmannes vom 30.04.1998) und des geltenden Bauleitplanes. Während es in mehreren Fällen um rein rechtliche Sanierung bereits landwirtschaftlich genutzter Flächen (meist Weinberge) ging, geht es in anderen um die tatsächliche Rodung von Wald zugunsten von Weinbergen (oder Infrastrukturen) – beispielsweise in Kampenn, St. Georgen, Oberleitach oder in Kohlern/Wolftal (wo es um die Umwidmung von „alpinem Grünland“ geht): Mit teilweise fadenscheinigen Argumenten („… das St. Anna Kirchl in Kampenn wird dann besser sichtbar…“, oder: „das Waldstück liegt ausgerechnet zwischen zwei Rebhängen“ werden immer wieder kleinere Waldflächen beseitigt – mit dem einzigen Zweck, die Anbauflächen des jeweiligen Grundeigners zu vergrößern“, so Rudi Benedikter von Grünen/Projekt Bozen.

„Wie schon in der Kommissionssitzung vom 13. Oktober 2014  habe ich mich dezidiert gegen diese Manöver ausgesprochen und heute als einziges Kommissionsmitglied dagegen gestimmt: Seit 1998 stehen die Restwaldbestände an den Hängen um den Bozner Talkessel unter Landschaftsschutz – genauso wie die Kulturlandschaft selbst  – gemäß dem Bozner Landschaftsplan, der durch den Ensembleschutzplan 2009 und den „Masterplan 2010“ bekräftigt wurde. Damit wurde ein ökologisches und landschaftsbildliches Gleichgewicht zwischen Natur- und Nutzfläche an den Hängen um Bozen  registriert und normativ festgeschrieben, ein Gleichgewicht, das durch diese scheibchenweise Umwandlungen gestört  würde“, schreibt Benedikter.

„Interessanterweise hat die italienische Rechtsopposition in der Kommission angekündigt, die Vorschläge von Ass. Pasquali mitzutragen. Die Ratsfraktion Projekt Bozen / Grüne wird jedenfalls am Donnerstag im Gemeinderat gegen diese Manöver stimmen“, kündigt Benedikter an.

Quelle: suedtirolnews.it

Bozner Landschaftsplan

Hallo hallo, die Urbanistik ist kein Wunschkonzert!

Auf Wunsch einzelner Bauern wird zu leichtfertig Wald an den Bozner Hängen geopfert

Wunschkonzert. Genau diesen Eindruck erweckt die Strategie der Stadträtin M.C. Pasquali im Zusammenspiel mit dem Präsidenten der Urbanistikkommission Georg Mayr (SVP):

Gleich an vier verschiedenen Stellen an den Waldhängen im Bozner Kessel – Kampenn, St. Georgen, Oberleitach und Moritzing – sollte die Kommission gestern den Bozner Landschaftsplan abändern und grünes Licht für die Umwidmung von „Waldgebiet“ in „Landwirtschaftliches Grün“ geben.

Ich habe mich dezidiert gegen diese Manöver ausgesprochen: Sowohl in der Sache – die Waldflächen stehen unter Landschaftsschutz und z.T. Ensembleschutz – als auch von der Methode her: Mit teilweise fadenscheinigen Argumenten („….das St. Anna Kirchl in Kampenn wird dann besser sichtbar…“. oder: „das Waldstück liegt ausgerechnet zwischen zwei Rebhängen….“, beides O-Ton G. Mayr) werden immer wieder kleinere Waldflächen beseitigt – mit dem einzigen Zweck, die Anbauflächen des jeweiligen Grundeigners zu vergrößern.

Das kann es doch nicht sein.

Die Ratsfraktion Projekt Bozen/Grüne wird jedenfalls im Gemeinderat gegen diese Manöver stimmen.

GR Rudi Benedikter

 

2 Projekte sind besser als 1…

“Planquadrat Bushof – Kaufhausprojekte Benko/Oberrauch” :

Die Ratsfraktion Projekt Bozen/Grüne begrüßt den Wettbewerb der zwei Projekte
Blamiert? Von wegen…
Wer schon von einer “Blamage” der Bozner Stadtpolitik geredet hatte – wie etwa die Landtags-Grünen (!) – muss sich eines Besseren belehren lassen: Allen Unkenrufen zum Trotz zeigt gerade die Tatsache, dass sich mit Benko und Oberrauch seit gestern nun doch zwei Bewerber um den Zuschlag für die urbanistische Umgestaltung des Areals Autobusbahnhof bemühen, dass die Gemeinde Bozen mit ihrer Strategie richtig fährt:
Cool bleiben, sich nicht jagen lassen, sondern mit Bedacht und im öffentlichen Interesse stadtverträgliche Rahmenbedingungen setzen, die von jeglichem Projektvorleger respektiert werden müssen.
Auch und gerade von Renè Benko, dem historischen Hauptpromotor der Initiative, der endlich aufhören soll, sich über angeblich “restriktive Kriterien” zu beschweren. Jetzt wird sich zeigen, welches Projekt sich besser in die Rahmenbedingungen fügt, die die Stadtpolitik (=Gemeinderat) bestimmt und nicht etwa ein privater Investor …..
GR Rudi Benedikter

Planquadrat Autobusbahnhof – Kaufhausprojekte

Urbanistikkommission 23.06.2014

 

Meine Stellungnahme zu: “Planquadrat Autobusbahnhof – Kaufhausprojekte”
Das Projekt muss für Bozen massgeschneidert werden: Dimension beschränken!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Vorfeld der Entscheidung des Stadtrates über das Öffentliche Interesse an diesem Projekt möchte ich meine Position nochmals zusammenfassend präzisieren: Ich befürworte den von Privaten Investoren angestossenen Plan zur städtebaulichen Moderniserung des Planquadrats Autobusbahnhof rund um ein Kaufhausprojekt.
Die bisherige Diskussion hat jedoch ganz klar gezeigt: Das öffentliche Interesse der Stadt Bozen erfordert eine Beschränkung des Projektes auf eine stadtverträgliche Dimension. Vorrangiger Massstab dieses “Öffentlichen Interesses” darf nicht die Kosten/Nutzen Rechnung des Privaten Proponenten-Investors sein, sondern einzig der langfristige Nutzen der neuen öffentlichen und privaten Strukturen für die Stadt Bozen und ihre Bürger.

Konkret, die aus meiner Sicht wichtigsten Elemente dieses aktuellen, öffentlichen Interesses:
1. Das öffentliche Interesse der Stadt Bozen erfordert, dass die geplanten Bauwerke nach Fläche und Kubatur die heutigen Grenzen des Bahnhofsparkes (ca. 11.300 m² Fläche) respektieren. Die Fläche des Bahnhofsparks darf nicht zur Berechnung der zulässigen neuen Gesamtkubatur herangezogen werden.
2. Kernpunkt: Somit soll die für das Einkaufszentrum zulässige Handelsfläche maximal 25.000 m² betragen (entsprechend der schon für das Bahnhofsareal vorgesehenen Kaufhausfläche).
3. Gebäudehöhen und Baufluchtlinien des geltenden Bauleitplanes müssen respektiert werden.
4. Die folgenden Verkehrsstrukturen bzw. Massnahmen sind von vorrangigem Interesse für die Stadt:
– Ausdehnung der Fussgängerzone
– Ein moderner Autobus-Terminal
– Die verkehrstechnische Anbindung des Virgls durch eine Seilbahn: Es liegt im Interesse der Stadt, die technischen und finanziellen Synergien bei der Ausführung des Projektes Autobusbahnhof für die lang geplante Erschließung des Virgls zu nutzen!

GR Rudi Benedikter

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Commissione Urbanistica del 23.06.2014

Presa di Posizione RB

Perimetrazione ed obiettivi PRU ai sensi art. 55 quinquies LP 13/1997 area Perathoner/Alto Adige

Ridimensionere – a misura d’uomo!

Per salvare la – buona – iniziativa di intervento dull Areale via Perathoner/Alto Adige dobbiamo essere capaci di pensare un ridimensionamento dell’intervento secondo criteri che non siano prioritriamente la redditività economica della operazione per in proponent private ma – ovviamente I benefici a lungo termine per la città di Bolzano e I suoi cittadini, in termini di strutture pubbliche ma anche di strutture private (centro commercial)

1.Nella parte generale degli “Obiettivi di interesse pubblico“ e nella parte degli „Obiettivi specifici del sistema del verde“:
Sulla dimensione dell strutture commerciali: L’interesse pubblico della città di Bolzano richiede che la dimensione complessiva delle strutture (in termini di mq/mc) rispettino per intero i limiti attuali del Parco Stazione (che ha un a superficie di 11.300 mq ca.)

2.Nella parte “Obettivi specifici di qualità urbanisistica e funzione”:
La superficie commerciale non deve superare complessivamente mq 25.000, area equivalente all’incirca alla superficie originariamente prevista per un centro commerciale sull’Areale Ferroviario.

3.Nella fase della trattazione dell’Accordo di Programma, previsto dall art. 55/quinquies, commi 4-5-7 della LP 13/1997, sotto l’ipotesi del 5°comma 5 di tale regola venga inserito:
Realizzazione del collegamento funiviario con il Virgolo. È uno squisito interesse pubblico nella città di Bolzano, sfruttare per il Virgolo le sinergie techniche, temporali e finanziarie che vengono offerte nella fase di realizzazione del PRU via Alto Adige/Perathoner!

Cons. Rudi Benedikter / 23/6/14

„Benko & Co.“: Was braucht unsere Stadt?

Planquadrat Autobusbahnhof – Kaufhausprojekte

„Benko & Co.“: Was braucht unsere Stadt?

Ob Benko oder Oberrauch, ob „Kaufhaus Bozen“ oder „Erlebnishaus“ – die Stadt Bozen ist in Zugzwang. Zwei Großprojekte für das Stadtzentrum schweben im Raum, zwei Lobbys überbieten sich mit Werbeinitiativen für ihr jeweiliges Zukunftsprojekt. Die Gemeinde muss nun definitiv handeln. Im öffentlichen Interesse der Stadt und ihrer Bewohner:

Zwei Dinge sind zu tun: Erstens, den Rahmenplan für das sog. „Planquadrat Autobusbahnhof“ beschließen.

Zweitens, die BürgerInnen informieren und mitentscheiden lassen.

“Rahmenplan” bedeutet: Die Stadt Bozen muss bestimmen, unter welchen Bedingungen ein solches Großprojekt überhaupt “stadtverträglich” sein kann, mehr noch: Welchen Mehrwert es für eine gesunde Stadtentwicklung bringen soll. Die Gemeinde muss nicht nur die urbanistischen Standards, den Umfang und die Baukubatur des Areals definieren, sondern auch all jene (Verkehrs-)Strukturen die bei jedem Kaufhausprojekt mitrealisiert werden müssen – wohlgemerkt, auf eigene Kosten des Investors.

Meiner Meinung nach sollte dieser Rahmenplan zumindest folgende konkreten Vorgaben machen:

  1. Mobilitätszentrum – im Wesentlichen der neue Autobusbahnhof
  2. Vollständiger Erhalt und Aufwertung des Bahnhofsparks als zentrale Grünfläche
  3. Verkehrsberuhigung Südtirolerstraße-Perathonerstraße-Bahnhofsallee
  4. Nur das Minimum an Parkplätzen sowie Zufahrtswege gemäß Verkehrsstudie Prof. Hüslers.
  5. Virglbahn – Talstation und Umlaufbahn.
  6. Kongresszentrum, Hotel, Restaurant.

„Mitentscheiden“ heisst: Vor dem Hintergrund dieses Rahmens soll die Meinung der Bozner Bürgerinnen und Bürger über die konkreten Projekte eingeholt werden.. Wie der Stadtviertelrat Bozen-Zentrum-Bozner Boden-Rentsch in seiner Sitzung vom 2. April 2014 beschlossen hat, “sollen möglichst alle interessierten Kategorien und Bürger in den Entscheidungsprozess einbezogen werden”. Nach der Entscheidung des Stadtrates über das Öffentliche Interesse sollen die konkreten Projekte über die Entwicklung des “Planquadrats Autobusbahnhof” bei zumindest einer öffentlichen Versammlung vorgestellt, erläutert und zur Diskussion gestellt werden. Der Stadtrat sollte das Meinungsbild berücksichtigen und – soweit nicht eindeutig – eine beratende Volksbefragung abhalten.

Gemeinderat Rudi Benedikter

 

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Dolomiten 13/12/2013

Kommission stoppt Mittelstandswohnungen im Landwirtschaftlichen Grün westlich der Reschenstrasse

Nein sagte heute die Urbanistikkommission der Gemeinde Bozen zum Vorhaben des Landes und des Wohnbauinstitutes, westlich der Reschenstraße  rund 1,3 ha landwirtschaftliches Grün im Eigentum Mair/Defranceschi  für den Bau von rund 100 sogenannten „Mittelstandwohnungen“ auszuweisen.

Durch die Enthaltungen der SVP-Mitglieder in der Kommission (Mayr, Palla) und meine Gegenstimme (bei Enthaltung Margheri)  wurde der überfallsartige Vorstoss der Stadträtin für Urbanistik blockiert.

Meine Argumente gegen diesen Plan:

Erneut werden damit  die Leitlinien der Wohnbau-Politik in Bozen   „Bauen im Gebauten – Sanieren – Wiedergewinnen – Nutzung bestehender Bauzonen  – Kasernenareale –  Ankauf leeren Neubestands“ über Bord geworfen und wie immer die einfachste Variante gewählt. Zu Lasten der Grüns.

 Die Kommission hatte diese Fläche bereits vor zwei Jahren bei der letzten großen Wohnbauzonen-Variante verworfen. Damals wurden an der Meraner-Kreuzung, in der Drususallee, in der Cadornastraße, in der Pfarrhofstraße, am Bozner Boden  – um nicht zu reden von neuen Stadtteil Casanova …- so viele neue Zonen ausgewiesen, dass zum heutigen Zeitpunkt von einem dringenden Wohnungsbedarf keine Rede mehr sein kann, keinesfalls von einem solchen, der ein weiteres Opfer an Landwirtschaftlichem Grün rechtfertigen würde!

 Außerdem würde es die Rechtslage erlauben und die politischen Willenserklärungen erfordern – dass das Wohnbauinstitut mit geringem Aufpreis  bereits gebaute und leerstehende, bislang unverkaufte  Wohnkubatur ankauft, (etwa in Firmian). Auch dies ist wieder nicht ernsthaft unternommen worden.

Die Gemeinderatsfraktion Projekt Bozen/Grüne wird sich jedenfalls am kommenden Donnerstag im GR gegen dieses Vorhaben aussprechen.

GR Rudi Benedikter

Urbanistikreform – Offener Brief an Arno Kompatscher

Tageszeitung 2/02/2013

Tageszeitung 2/02/2013

Offener Brief an

BM Dr. Arno Kompatscher

Präsident des Gemeindeverbandes

 

Urbanistikreform

Kritische Anmerkungen: Unter dem Deckmantel der Ent-Bürokratisierung

droht eine Ent-Demokratisierung

In der jetzigen Fassung brächte der Reformentwurf weniger Öffentlichkeits-Information, weniger Bürgerbeteiligung, er entmachtet die Gemeinderäte, erleichtert die Bau-Expansion und reduziert den Einfluss von Umwelt- und Landschaftsschutzkriterien.

Herr Präsident!

Da ich mich seit 20 Jahren sowohl als Rechtsanwalt als auch als Kommunalpolitiker schwerpunktmäßig mit Raumordnung befassen, habe ich den Landesgesetzentwurf zur Reform des Raumordnungsgesetzes, der derzeit in der Landesregierung diskutiert wird, genauer unter die Lupe genommen und etliche, sagen wir mal: problematische Punkte festgestellt. Die Artikelfolge ist die des geltenden Landes-Raumordnungsgesetzes Nr. 13/1997 i.g.F.:

Art. 17 – Gemeinde-Bauleitplan – Bestandteile:

Die Reform schränkt den Pflichtbestandteil „Umweltbericht“ mehr auf BLP-Änderungen bei jenen Plänen und Programmen ein, die einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden müssen. Bei Einzelprojekten (mit einfacher UVP) muss kein Umweltbericht mehr vorgelegt werden.

Art. 19 – Verfahren zur Genehmigung der Bauleitpläne:  Weniger Information, weniger Bürgerbeteiligung.

Die Reform schafft die Vor-Information und die Gutachten der Sozialpartner und der Höfekommission ab, beschränkt die Veröffentlichung auf das Bürgernetz, schafft die Vorschrift der Kundmachung in 2 Tageszeitungen und 1 Wochenzeitung ab, und zwingt (sogar) die Grundeigentümer dazu, binnen  15 Tagen ab Kenntnis der Bauleitplanänderung zu reagieren…

Art. 21 – Abänderung der Bauleitpläne:  Ausschuss statt Rat

Die Reform entmachtet den Gemeinderat: Bauleitplanänderungen sollen nur mehr vom Gemeindeausschuss beschlossen werden. Wenn man bedenkt, dass bislang die Bauleitplan-Hoheit einige der wenigen wirklich wichtigen Kompetenzen der Gemeinderäte ist, dann kommt diese Bestimmung tatsächlich einer Entmachtung nahe.

Art. 29 – „Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion“: 

Der Begriff „erweiterte Baumasse“ wird eingeführt. Die Reform erlaubt den Umbau von Hotels in Wohnungen ohne das bisherige Limit der „bestehenden (oder der zulässigen) Baumasse“. Erweiterte Baumasse nach Gutdünken der Landesregierung („Richtlinienkompetenz“),

Art. 32 – Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne:

Auch hier: Statt wie bisher der Gemeinderat, soll in Zukunft der Gemeindeausschuss die Durchführungspläne und Wiedergewinnungspläne – und deren Änderungen – beschließen können. Gleichzeitig wird Art. 55  ersatzlos (ohne Begründung)  gestrichen und damit die Kompetenz des Gemeinderates über die Wiedergewinnungspläne vollends abgeschafft.

Art. 76 – Befreiung von der Baukostenabgabe

Laut geltendem Gesetz ist der „Bau einer eigenen Wohnung zum ständigen Eigenbedarf im Höchstausmaß von 495 m3“ von der Baukostenabgabe befreit. Die Reform streicht diese Befreiung ohne Begründung….

Art. 107 – Landwirtschaftlicher Grün, alpines Grünland, Waldgebiet.

„Landwirtschaft geht vor Landschaftsschutz“

Aus dem Abs. 9  (Hofstellen-Verlegung) dieses zentralen Artikels streicht die Reform den Satz:  „Der Standort (der ausgesiedelten Hofstelle) ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Siedlungsplanung und des Landschaftsschutzes zu bestimmen“.

Ohne Begründung fällt dieses Kriterium plötzlich weg. Honì  soit qui mal y pense…

Der Abs. 29 dieses Artikels schafft eine neue dreiköpfige Kommission, die über alle Landschaftsschutz relevanten Initiativen im landwirtschaftlichen Grün fachlich zu entscheiden hat.

Diese Kommission besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister, einem Vertreter der Landesabteilung Landschaftsschutz und einem Vertreter der Landesabteilung Landwirtschaft. Die Entscheidung dieser Kommission „ersetzt in jeder Hinsicht alle Gutachten, die die landschaftlichen Unterschutzstellungen eventuell für das jeweilige Vorhaben vorsehen“  – das ist stark! Ein Dreiergremium mit BM, Landwirtschaftsvertreter und einem einzigen Landschaftsschützer soll demnach die Beurteilungen durch die Raumordnungskommission oder die Landschaftsschutzkommission ersetzen???

Das ist stark!

Daher mein Fazit wie eingangs…mit dem Ersuchen, diese kritischen Anmerkungen in Ihre Stellungnahmen an die Landesregierung bzw. den Landtag einfliessen zu lassen.

GR Rudi Benedikter